Budoschule Luzern
Senbukan

Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Mitgliedschaft und Leistungsumfang

Die Mitgliedschaft bezeichnet das Recht, gegen Bezahlung des in der Anmeldung aufgeführten Kursgeldes an die Budoschule Luzern – Senbukan (nachfolgend “BSLS”), von dieser im Sinne der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der spezifischen Anmeldung Leistungen zu beziehen. Die Leistungsbeziehenden werden nachfolgend als “Mitglied” bezeichnet, die vertraglichen Vereinbarungen als “Mitgliedschaft”.

Jedes Mitglied hat während der vertraglich vereinbarten Dauer das Recht, in der gewählten Disziplin von qualifizierten Lehrkräften unterrichtet zu werden.

Die Mitgliedschaften im Sportart-1, Sportart-2, Sportart-3 und Sportart-4 berechtigen nur zum Besuch der jeweiligen Sportart. Die Mitgliedschaften im Sportart-5, Sportart- 6, Sportart-7 und Sportart-8 berechtigen zum unbegrenzten Besuch aller Sportarten.
Allen Trainierenden stehen hygienische Einrichtungen und Umkleideräume zur Verfügung.

2. Betriebsferien und Trainingsausfälle

An gesetzlichen Feiertagen, während drei Wochen im Sommer und zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die BSLS geschlossen und es können keine Leistungen bezogen werden (Daten werden auf www.budoschule-luzern.ch sowie im Dojo publiziert). Während der Schulferien finden die Erwachsenentrainings statt.

Sollte ein Trainer aus Krankheit oder anderen Gründen verhindert sein, das Training zu leiten, so bemüht sich die BSLS für einen Ersatztrainer. Es besteht keinen Anspruch auf den ordentlichen Trainer. Die BSLS organisiert jedoch nach Möglichkeit immer einen gleichqualifizierten Ersatztrainer.

3. Beitragspflicht

Der Mitgliederbeitrag muss im Voraus bezahlt werden und kann halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Die Beiträge müssen innert 30 T agen nach Rechnungsstellung beglichen werden, ansonsten fallen nebst dem Mitgliederbeitrag Mahnspesen von CHF 15.– an.

Die unter Ziffer 2 erwähnten Betriebsferien sind bei der Festsetzung der Preise berücksichtigt worden. Nichtbenützen der vertraglich abgemachten Leistungen berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Beitrags. In folgenden Fällen kann die Mitgliedschaft bei Trainingsunterbrüchen (ab 30 Tagen) temporär sistiert, bzw. verlängert werden:

1. Mutterschaft,KrankheitoderUnfall(Arztzeugnis)
2. MilitärischeAusbildung(Marschbefehl)
3. Berufs-oderstudienbedingteAbwesenheit(BestätigungdesArbeitgebersoder
der Bildungseinrichtung)

Solche Unterbrüche sind im Voraus, bzw. bei Unfall und Krankheit so rasch als möglich zu melden.

In den Kampfsportarten werden (ab Gelbgurt) zusätzlich die Kosten (gemäss aktueller Preisliste) für die Gurtprüfungen, obligatorischen Ausweise und Jahreslizenzen der jeweiligen Fachverbände verrechnet.

Die Ausrüstung für die jeweilige Mitgliedschaft (z.B. KENDO-Gi, Gurt etc.) muss separat bezahlt werden und kann in der BSLS bestellt werden.

4. Gesundheit und Versicherung

Mit der Unterschrift bestätigt das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung keine gesundheitlichen Probleme die Teilnahme am gewählten Angebot in Frage stellen. Sollte dies nicht der Fall sein oder sich im Verlaufe des Kurses ändern, verpflichtet sich das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, die nötigen medizinischen Abklärungen vorzunehmen undden Traineroder die Geschäftsleitung zu informieren.

Mit der Unterschrift bestätigt das Mitglied bzw. dessen gesetzlicher Vertreter, dass ein eigener, ausreichender Versicherungsschutz (Unfall und Haftpflicht, etc.) besteht. Es anerkennt zudem, dass eine Haftung derBSLS sowie derenTrainer weder für Entwendungen noch für andere Schäden, die durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen, den regulären Trainingsablauf oder die Benützung der Einrichtungen entstehen können, ausgeschlossen ist. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass ein Kampfsporttraining in seltenen Fällen zu Verletzungen oder Schmerzen führen kann.

5. Verpflichtung

Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Anordnungen der Trainer der BSLS sowie den angeschlagenen Regeln Folge zu leisten. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Sachbeschädigungen werden dem fehlbaren Mitglied die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Gefährdet ein Mitglied durch unkameradschaftliches Verhalten Drittpersonen oder schadet er dem Ruf der BSLS so kann es sofort der BSLS verwiesen werden. In diesem Fall werden ihm sämtliche Ausweise entzogen, die Mitgliedschaft gekündigt und der Mitgliederbeitrag muss bis zur nächsten Kündigungsfrist innert 10 Tagen beglichen werden.

6. Kündigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kann jeweils auf den 30.6. sowie 31.12. eines jeden Kalenderjahres gekündigt werden und ist bis spätestens einen Monat im Voraus in schriftlicher Form an die Budo-Schule Luzern Senbukan, Güterstrasse 6, 6005 Luzern, anzuzeigen. Es werden keine Rückvergütungen ausbezahlt. Diese Kündigungsfristen gelten nicht für die Mitgliedschaften im Sportart-1, Sportart-2 und Sportart-2.

7. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es kommt Schweizerisches Recht zur Anwendung, der Gerichtsstand ist Luzern.

AGB der Budo-Schule Luzern Senbukan, Version vom 01.07.2020.